Tagesgeld in Österreich
Tagesgeld ist in Österreich keine traditionelle Sparform – das ist das Sparbuch. Tagesgeld ist die Variante für Geld, das kurzfristig verfügbar bleiben soll und trotzdem verzinst wird. Der Unterschied zum Sparbuch liegt weniger in der Verfügbarkeit als in der Verzinsung und darin, wie das Institut die Einlage führt.
Diese Seite erklärt, wie Tagesgeld neben Sparbuch und Spareinlage einzuordnen ist, was die österreichische Einlagensicherung tatsächlich deckt und wie die KESt abgerechnet wird. Die Zinssätze stehen nicht im Text, sondern im Rechner auf dieser Seite – dort sind sie aktuell, hier wären sie es nicht.
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Der Rechner zeigt die aktuellen Zinsen der verfügbaren Anbieter samt Zinsgutschrift und Verfügbarkeit. Wir schreiben keine Zinssätze in den Text, weil sie sich ändern – der Rechner lädt sie bei jedem Aufruf neu.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Einordnung
- Spareinlage ohne Bindung – neben Sparbuch, Festgeld und Bausparen
- Verfügbarkeit
- Täglich, ohne Kündigungsfrist
- Zins
- Variabel – die Bank kann ihn ändern
- Sicherung
- Gesetzliche Einlagensicherung je Kunde und Bank
- Steuer
- KESt auf die Zinsen, Abzug durch die inländische Bank
Spareinlage, Sparbuch und Tagesgeld: die österreichischen Sparformen
Wenn in Österreich vom Sparen die Rede ist, ist meistens das Sparbuch gemeint – oder allgemeiner die Spareinlage, die rechtliche Kategorie, zu der auch ein Sparkonto ohne Buch gehört. Beide sind die klassische Anlageform für Geld, das nicht sofort gebraucht wird. Tagesgeld ist die jüngere Variante derselben Grundidee.
| Sparbuch / Spareinlage | Tagesgeld | |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Grundsätzlich gegeben; bei größeren Beträgen können laut Bedingungen Behebungsfristen gelten | Täglich, ohne Frist |
| Verzinsung | Variabel; ob und wie nach Höhe gestaffelt, steht in den Bedingungen | Variabel; ob ein Aktionszins für das gesamte Guthaben gilt, steht in den Bedingungen |
| Abwicklung | Traditionell über die Filiale und das Buch, zunehmend auch online | Ausschließlich online |
| Zinsgutschrift | Nach den Bedingungen des Instituts | Nach den Bedingungen des Instituts – monatlich oder jährlich |
| Einstieg | Auch mit kleinen Beträgen möglich | Online-Konto nötig; Mindestanlagen gelten, wenn die Bedingungen sie vorsehen |
Für den Sparer zählt nicht die Form, sondern was sie leistet. Beim Sparbuch ist die Verfügbarkeit traditionell selbstverständlich, dafür ist der Zins häufig an das Institut und an gestaffelte Bedingungen gebunden. Tagesgeld verzichtet auf die Filiale vollständig – es ist ein Onlineprodukt – und wird deshalb oft über den Zins beworben.
Wichtig für die Einordnung: Das Sparbuch und das Tagesgeldkonto sind beide Spareinlagen. Für die Einlagensicherung und für die Steuer macht das keinen Unterschied – für Verfügbarkeit, Zinsgutschrift und Kosten sehr wohl.
Was Tagesgeld ist – und was es nicht ist
Tagesgeld ist ein verzinstes Konto ohne feste Laufzeit. Sie zahlen ein, die Bank verzinst den Saldo, und Sie kommen an jedem Bankarbeitstag an Ihr Geld. Es gibt keine Bindung und keinen Termin – dafür einen Zinssatz, den die Bank ändern kann.
Drei Dinge ist Tagesgeld ausdrücklich nicht:
- Kein Gehaltskonto. Ein Tagesgeldkonto ist kein Zahlungskonto: In der Regel gibt es keine Karte und keine Zahlungsfunktion für den Alltag – keinen Erlagschein, keine Überweisung am Schalter. Es ist ein Parkplatz für Geld, kein Konto für den Zahlungsverkehr.
- Keine Kapitalanlage. Sie leihen Ihr Geld der Bank und bekommen dafür Zinsen. Es gibt keine Wertentwicklung und keine Börse – dafür das Einlagenrisiko der Bank, gegen das die Einlagensicherung greift.
- Keine feste Verzinsung. Der Zinssatz ist variabel. Das ist der entscheidende Unterschied zum Festgeld und der Grund, warum ein Tagesgeldvergleich ohne Datum wenig wert ist.
Wirtschaftlich ist Tagesgeld ein Kredit, den Sie Ihrer Bank geben – nur mit umgekehrten Vorzeichen. Weil Ihr Geld täglich abziehbar ist, kann die Bank damit nicht langfristig planen und zahlt deshalb in der Regel weniger als für eine Anlage, die über eine Laufzeit festliegt. Dieser Unterschied ist keine Willkür, sondern der Preis der Verfügbarkeit.
Zins, Zinsbindung und Verfügbarkeit
Der Zinssatz beim Tagesgeld ist variabel. Die Bank kann ihn ändern, und sie tut es in beide Richtungen – bei fallenden Marktzinsen nach unten, bei steigenden nicht automatisch nach oben. Ob und mit welcher Vorlaufzeit eine Änderung angekündigt werden muss, steht in den Bedingungen.
Daraus folgt die wichtigste Regel für den Vergleich: Der beworbene Zins ist ein Angebot für einen bestimmten Zeitraum, nicht der Zins, den Sie danach bekommen.
- Aktions- oder Neukundenzins
- Gilt nur für neue Kunden und nur befristet. Danach gilt der Zins, der im Bedingungswerk steht.
- Regulärer Zins
- Der Zins, der für alle Kunden gilt, wenn keine Aktion läuft. Er steht selten in der Werbung – er steht in den Bedingungen.
- Zinsanpassungsklausel
- Beschreibt, woran die Bank den Zins bindet und wie sie Änderungen ankündigt. Fehlt sie, entscheidet die Bank weitgehend frei.
- Zinsgarantie
- Eine Zusage, den Zins für einen bestimmten Zeitraum nicht zu senken. Ohne diesen Satz gibt es keine Garantie, egal wie hoch der beworbene Zins ist.
- Verfügbarkeit
- Prüfen Sie, ob Behebungen, Übertragungen und die Kündigung kostenlos sind. Sie müssen es nicht sein.
Geld verschieben ist normal. Ein Tagesgeldkonto ist nicht dafür gedacht, dass das Geld dort liegen bleibt. Wer den Zins prüft, bevor eine Aktion ausläuft, und die Einlage rechtzeitig auf ein besseres Angebot überträgt, bekommt dauerhaft mehr, als wer die Bank einmal auswählt. Prüfen Sie vorher, ob die Übertragung auf ein anderes Konto kostenlos ist.
Die Einlagensicherung: was in Österreich geschützt ist
Für Einlagen in Österreich gilt die gesetzliche Einlagensicherung der EU: 100.000 € je Kunde und Bank. Fällt Ihre Bank, greift in Österreich die österreichische Einlagensicherung und sichert Ihre Einlagen bis zu dieser Höhe. Das gilt für das Sparbuch genauso wie für das Tagesgeldkonto – es ist dieselbe Einlage im selben Institut.
Drei Punkte entscheiden in der Praxis darüber, ob Sie tatsächlich geschützt sind:
- Je Kunde und je Bank – nicht je Konto. Zwei Tagesgeldkonten bei derselben Bank sind zusammen bis 100.000 € geschützt, nicht je 100.000 €. Wer mehr anlegen will, verteilt auf mehrere Institute.
- Prüfen Sie, bei wem die Einlage liegt. Für die Sicherung zählt das Institut, das die Einlage führt – nicht der Name, unter dem das Konto angeboten wird. Fragen Sie nach, welches Institut die Einlage führt und in welchem Land es zugelassen ist.
- Auch ausländische Institute sind erfasst. Eine Bank mit Sitz in einem anderen EU-Staat unterliegt der Sicherung ihres Sitzlandes. Die Höhe ist dieselbe, der Sicherungstopf und die zuständige Stelle sind es nicht. Im Ernstfall läuft die Abwicklung über das Sitzland.
Drei Sicherungssysteme – und die Lizenz entscheidet
In Österreich gibt es seit 2021 drei Sicherungssysteme: die ESA, die Sparkassen-Haftungs GmbH und die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung. Welches davon für Ihre Einlage einsteht, hängt davon ab, welchem System das Institut angehört, das die Einlage führt. Die Sicherung gilt je Institut: Zwei Banken desselben Konzerns können demselben System angehören oder zwei verschiedenen. Verlassen Sie sich nicht auf den Markennamen, sondern fragen Sie beim Institut nach, welchem Sicherungssystem es angehört.
Warum die Lizenz und nicht die Marke zählt, zeigt der Fall der Sberbank Europe AG: Das Institut hatte eine österreichische Banklizenz und betreute auch Kunden in Deutschland. Im Entschädigungsfall leistete die österreichische Einlagensicherung; die deutsche Stelle wickelte die Auszahlung an die Kunden in Deutschland ab. Ob Sie über die österreichische Sicherung geschützt sind, entscheidet damit die Lizenz des Instituts, das Ihre Einlage führt – nicht die Sprache der Website und nicht der Markt, an den sich das Angebot richtet.
Umgekehrt bleibt eine Zweigstelle einer ausländischen Bank in Österreich unter dem Sicherungssystem ihres Heimatstaats. Eine Filiale in Wien macht eine Einlage nicht zu einer österreichisch gesicherten.
Ein Anbieter ohne österreichische oder EU-Zulassung steht überhaupt nicht in diesem System. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich vorab prüfen: Die FMA führt eine Warnliste mit Anbietern, die ohne die erforderliche Zulassung tätig sind.
Eine Anlage über 100.000 € ist eine Verteilungsfrage, keine Gefühlsfrage. Wer mehr anlegt, verteilt auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen. Die Aufteilung auf mehrere Marken desselben Instituts bringt nichts, weil für die Sicherung die Lizenz zählt.
Einlagen über 100.000 €: erweiterter Schutz und seine Grenzen
Die gesetzliche Sicherung endet nicht in jedem Fall bei 100.000 €. Das österreichische Recht kennt für drei Fallgruppen einen erhöhten Schutz: Einlagen von 100.000 € bis 500.000 sind je Kunde und Bank gedeckt. Der Gedanke dahinter ist, dass niemand sein Geld deshalb verlieren soll, weil es nach einem einschneidenden Ereignis noch nicht auf mehrere Institute verteilt werden konnte.
- Immobiliengeschäfte. Einlagen aus Geschäften mit einer privat genutzten Wohnimmobilie.
- Bestimmte Lebensereignisse. Einlagen, die mit Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod zusammenhängen.
- Versicherungsleistungen und Entschädigungen. Auszahlungen aus einer Versicherung sowie Entschädigungen für eine erlittene Straftat oder für eine ungerechtfertigte Verurteilung.
Für den Zeitraum gilt eine Frist von zwölf Monaten. Sie knüpft an das Ereignis an, das die Einlage entstehen lässt – an den Verkauf, die Auszahlung, den Pensionsantritt – und nicht an einen späteren Schritt wie eine Meldung oder einen Antrag. Eine Antragstellung ist für den erhöhten Schutz auch nicht vorgesehen; er ergibt sich aus dem Gesetz.
Wer mit deutschen Gewohnheiten anlegt, nimmt häufig an, dass es über 100.000 € hinaus jedenfalls einen freiwilligen Zusatzschutz der Bankengruppe gibt. In Österreich ist diese Annahme nicht tragfähig: Die Sparkassen nehmen seit dem 1. September 2024 keine neuen Einlagen in ihre erweiterte Kundenabsicherung mehr auf. Verlassen Sie sich daher auf die gesetzliche Sicherung und verteilen Sie Beträge darüber hinaus auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen. Alles, was darüber hinausgeht, muss schriftlich zugesagt sein – und im Ernstfall von der Stelle kommen, die es zugesagt hat.
KESt: was die Bank in Österreich automatisch abzieht
Zinsen auf Einlagen sind in Österreich steuerpflichtig. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei zwei Sätze: Für Geldeinlagen bei Kreditinstituten – dazu gehören Spareinlage, Sparbuch, Festgeld und Tagesgeld – gilt ein Steuersatz von 25 %; auf alle übrigen Kapitalerträge entfallen 27,5 %. Bei einer inländischen, steuereinfachen Bank wird die Steuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen sich um nichts kümmern und die Zinsen nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Vier Punkte sind für Sparer wichtig, und sie unterscheiden Österreich von anderen Märkten:
- Für Einlagen gilt der niedrigere Satz. Tagesgeld und Sparbuch sind Geldeinlagen bei einem Kreditinstitut und werden mit 25 % besteuert. Der Satz von 27,5 % trifft Wertpapiere, Fonds und die übrigen Kapitalerträge. Wer Zinsen und ein Wertpapierdepot nebeneinander hat, wird deshalb mit zwei Sätzen konfrontiert.
- Es gibt keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die Steuer fällt ab dem ersten Euro an. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Sparerpauschbetrag und keine Teilfreistellung. Es gibt also keinen steuerfreien Sockel, den man vorher ausschöpfen oder auf mehrere Banken verteilen müsste.
- Steuereinfach ist nicht selbstverständlich. Bei einem nicht steuereinfachen Anbieter wird keine KESt einbehalten. Dann müssen Sie die Erträge selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Ob ein Anbieter steuereinfach ist, gehört deshalb in jeden Vergleich – nicht nur der Zinssatz.
- Die Wirkung des Einbehalts ist endgültig. Der Abzug hat Endbesteuerungswirkung: Die Kapitalerträge werden nicht in den progressiven Tarif gerechnet. Der Steuersatz steht damit fest, unabhängig von Ihrem übrigen Einkommen.
Der Zins ist nicht der Ertrag. Weil die Steuer ab dem ersten Euro anfällt und keine Freibeträge dazwischenliegen, ist ein Zinsvergleich nur auf einer einheitlichen Grundlage ehrlich – entweder überall vor Steuer oder überall nach Steuer. Führen zwei Anbieter denselben Zins, einmal steuereinfach und einmal nicht, dann ist der steuereinfache in der Handhabung einfacher: Bei ihm ist die Steuer bereits abgeführt. Beim anderen kommt die Arbeit in der Steuererklärung zu Ihnen. Rechnen Sie beides zusammen, bevor Sie entscheiden.
Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch und Bausparen im Vergleich
Für Geld, das kurzfristig verfügbar bleiben soll, gibt es in Österreich neben dem Tagesgeld das Sparbuch, das Festgeld und den Bausparvertrag. Sie unterscheiden sich nicht in der Sicherheit – Einlagen sind überall gleich geschützt –, sondern darin, was Sie dafür aufgeben:
| Tagesgeld | Festgeld | Bausparen | |
|---|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Täglich | Erst zur Fälligkeit | Sehr eingeschränkt, Guthaben ist gebunden |
| Zins | Variabel | Fest für die gewählte Laufzeit | Fest: Sparzins und Darlehenszins |
| Bindung | Keine | Für die Laufzeit | Sparphase, danach Anspruch auf ein Darlehen |
| Staatliche Förderung | Keine | Keine | Bausparprämie bei Prämienberechtigung |
| Ausstieg | Jederzeit | Vorzeitig meist nicht oder nur mit Verlust | Prämie wird zurückgefordert |
Die Entscheidung hängt an einer Frage: Wissen Sie, wann Sie das Geld brauchen? Wenn Sie jederzeit darauf zugreifen müssen, ist Tagesgeld richtig – der Zinsunterschied zum Festgeld wiegt die fehlende Verfügbarkeit nicht auf. Wenn Sie wissen, dass Sie das Geld über eine bestimmte Laufzeit nicht brauchen, ist Festgeld die passende Wahl. Und wenn Sie später ein Darlehen für Wohnraum aufnehmen wollen, kommt Bausparen ins Spiel.
Was Tagesgeld ausdrücklich nicht ist: eine langfristige Anlage. Für Geld, das über viele Jahre arbeiten soll, ist es die falsche Antwort – nicht weil es schlecht wäre, sondern weil es dafür nicht gebaut ist.
Worauf Sie beim Tagesgeldvergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die meisten Angebote schnell:
- Zins nach Ablauf der Aktion – nicht der beworbene Aktionszins.
- Dauer der Zinsgarantie, falls eine zugesagt ist.
- Steuereinfachheit – führt die Bank die KESt ab, oder müssen Sie die Zinsen selbst erklären?
- Institut und Land – wer führt die Einlage, wo ist das Institut zugelassen, greift die österreichische Einlagensicherung?
- Zulassung prüfen – sehen Sie in der Warnliste der FMA nach, ob der Anbieter zugelassen ist. Ohne österreichische oder EU-Zulassung greift die gesetzliche Sicherung nicht.
- Verteilung über 100.000 € – auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen, nicht auf mehrere Marken.
- Kostenlose Verfügbarkeit – Behebung, Übertragung und Kündigung müssen kostenlos sein.
- Mindestanlage und Höchstgrenze für den Aktionszins – stehen im Bedingungswerk, nicht in der Werbung.
- Beginn der Verzinsung – ab Einzahlung oder erst ab Abschluss der Identifizierung?
- Zinsgutschrift – monatlich oder jährlich. Häufigere Gutschrift bringt Zinseszins.
- Vor oder nach Steuer vergleichen – rechnen Sie alle Angebote auf derselben Grundlage. Bei Geldeinlagen sind es 25 %, und automatisch abgeführt wird die Steuer nur bei einem steuereinfachen Anbieter.
Erst danach der Zinssatz. Ein Angebot mit dem höchsten beworbenen Zins und einem unattraktiven Zins danach ist über die Zeit meist das schlechtere – und über die Zeit werden Tagesgeldkonten tatsächlich gehalten.
Häufige Fragen
Was ist Tagesgeld?
Tagesgeld ist ein verzinstes Konto ohne feste Laufzeit. Sie können an jedem Bankarbeitstag über Ihr Geld verfügen. Der Zinssatz ist variabel, die Bank kann ihn ändern.
Worin unterscheidet sich Tagesgeld vom Sparbuch?
Beides sind Spareinlagen und beide sind gleich gesichert. Das Sparbuch wird traditionell über die Filiale geführt und ist grundsätzlich verfügbar; bei größeren Beträgen können laut Bedingungen Behebungsfristen gelten. Tagesgeld ist ein Onlineprodukt ohne Filiale, wird täglich verzinst und oft über den Zins beworben.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in Österreich?
Gesetzlich geschützt sind 100.000 € je Kunde und Bank. In Österreich greift dafür die österreichische Einlagensicherung. Entscheidend ist, welches Institut die Einlage führt, nicht unter welchem Namen das Konto angeboten wird. Bei Beträgen darüber verteilen Sie auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen.
Wie hoch ist die KESt in Österreich?
Für Geldeinlagen bei Kreditinstituten – also Sparbuch, Spar- und Tagesgeld – beträgt sie 25 %. Auf alle übrigen Kapitalerträge, etwa Wertpapiere und Fonds, entfallen 27,5 %. Bei einer inländischen, steuereinfachen Bank wird die Steuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Sind Einlagen über 100.000 € hinaus geschützt?
Nicht allgemein, aber in drei Fallgruppen erhöht: bei Einlagen aus Geschäften mit einer privat genutzten Wohnimmobilie, bei Einlagen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod sowie bei Versicherungsleistungen und Entschädigungen für eine erlittene Straftat oder eine ungerechtfertigte Verurteilung. In diesen Fällen reicht der Schutz bis 500.000 je Kunde und Bank, und die Frist von zwölf Monaten knüpft an das Ereignis an – nicht an eine Meldung oder einen Antrag. Wer darüber hinaus anlegt und keinen solchen Anlass hat, verteilt auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen.
Gibt es in Österreich einen Freibetrag für Kapitalerträge?
Nein. In Österreich gibt es keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die KESt fällt ab dem ersten Euro an. Es gibt also keinen Freibetrag, den Sie ausschöpfen oder auf mehrere Banken verteilen müssten.
Muss ich die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben?
Das hängt davon ab, ob der Anbieter steuereinfach ist. Bei einer inländischen, steuereinfachen Bank wird die KESt automatisch abgeführt. Bei einem nicht steuereinfachen Anbieter wird keine KESt einbehalten, und Sie müssen die Erträge selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Wie hoch sind die Tagesgeldzinsen aktuell?
Tagesgeldzinsen ändern sich laufend, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Der Rechner auf dieser Seite lädt die aktuellen Konditionen bei jedem Aufruf neu.
Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld?
Beim Tagesgeld ist das Geld täglich verfügbar und der Zins variabel. Beim Festgeld legen Sie sich für eine feste Laufzeit fest und erhalten dafür einen festen Zins. Festgeld bringt meist mehr, Tagesgeld bleibt flexibel.
Ist Tagesgeld in Österreich sicher?
Einlagen sind in der EU gesetzlich bis 100.000 € je Kunde und Bank geschützt, in Österreich über die österreichische Einlagensicherung. Tagesgeld ist keine Kapitalanlage: Es gibt kein Marktrisiko, sondern das Einlagenrisiko der Bank – und genau dafür greift die Sicherung.