Festgeld in Österreich
Festgeld ist die Gegenbewegung zum Tagesgeld: Sie legen einen Betrag über eine feste Laufzeit an und erhalten dafür einen Zinssatz, der für diese Laufzeit unverändert bleibt. Der Vorteil ist die Planbarkeit, der Preis ist die Bindung – vor dem Ende der Laufzeit kommen Sie in der Regel nicht an Ihr Geld.
Diese Seite erklärt, was diese Bindung bedeutet, was die Einlagensicherung in Österreich deckt, wie die KESt abgerechnet wird und was bei Fälligkeit zu klären ist. Die Zinssätze stehen nicht im Text, sondern im Rechner – sie ändern sich mit dem Markt, die Regeln nicht.
Festgeld vergleichen
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Der Rechner zeigt die aktuellen Festgeldangebote für Österreich mit Laufzeit, Zinssatz und Zinsgutschrift. Diese Werte ändern sich laufend und stehen deshalb hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Laufzeit
- Fest vereinbart – bis zur Fälligkeit gebunden
- Zins
- Fest für die gesamte Laufzeit
- Sicherung
- Gesetzliche Einlagensicherung je Kunde und Bank
- Steuer
- KESt auf die Zinsen, Abzug durch die inländische Bank
- Bei Fälligkeit
- Verlängerung oder Auszahlung – die Bedingungen entscheiden
Was Festgeld ist
Festgeld ist eine Spareinlage mit vereinbarter Laufzeit und festem Zinssatz. Sie legen einen Betrag an, die Bank verzinst ihn über die Dauer der Laufzeit mit dem vereinbarten Satz, und am Ende der Laufzeit wird der Betrag samt Zinsen fällig. Innerhalb der Laufzeit verändert sich der Zins nicht – weder nach oben noch nach unten.
Das ist der Unterschied zum Tagesgeld, und er wirkt in beide Richtungen. Sie sind gegen sinkende Zinsen geschützt, weil Ihr Satz festgeschrieben ist. Von steigenden Zinsen profitieren Sie aber nicht, weil Sie an den vereinbarten Satz gebunden bleiben. Und in der Regel können Sie nicht vorzeitig aussteigen, ohne dafür etwas zu zahlen oder auf Zinsen zu verzichten.
- Tagesgeld
- Variabler Zins, täglich verfügbar, keine Bindung.
- Festgeld
- Fester Zins für die Laufzeit, Verfügbarkeit erst zur Fälligkeit.
- Sparbuch
- Variabler Zins, traditionelle österreichische Sparform, Verfügbarkeit nach den Bedingungen des Instituts.
- Bausparen
- Sparphase mit festem Zinssatz und anschließendem Anspruch auf ein Darlehen – nicht vergleichbar, weil an einen Darlehensanspruch gebunden.
Die Laufzeit ist eine bindende Verpflichtung
Der wichtigste Satz zum Festgeld lautet: Die Laufzeit ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung des Zinssatzes. Der feste Zins wird dafür bezahlt, dass Sie der Bank das Geld über einen bestimmten Zeitraum überlassen. Je länger dieser Zeitraum, desto mehr Verfügbarkeit geben Sie auf – und desto höher ist in der Regel der angebotene Zins.
Praktisch heißt das: Überlegen Sie vor dem Abschluss, ob Sie das Geld über die gesamte Laufzeit entbehren können. Was Festgeld nämlich nicht hat, ist ein Ausweg.
- Vorzeitiger Ausstieg. Ob und zu welchen Bedingungen Sie vorzeitig an das Geld kommen, steht in den Bedingungen. Oft ist es nicht vorgesehen; wo es vorgesehen ist, kostet es. Prüfen Sie das vorher.
- Keine Notfallreserve. Legen Sie nicht das Geld als Festgeld an, das Sie bei einem Einkommensausfall oder einer unerwarteten Ausgabe brauchen. Dieser Teil gehört auf ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch.
- Laufzeit und Zins gehören zusammen. Vergleichen Sie nie nur den Zins. Ein Angebot mit längerer Laufzeit und höherem Zins ist nicht automatisch besser als eines mit kürzerer Laufzeit und niedrigerem Zins – entscheidend ist, welche Laufzeit Sie tatsächlich einhalten können.
Prüfen Sie die Bedingungen für den vorzeitigen Ausstieg, bevor Sie unterschreiben. Ob eine Auflösung möglich ist, ob Zinsen nachträglich gekürzt werden und ob ein Entgelt anfällt, sind die Punkte, die im Ernstfall zählen. Sie stehen im Bedingungswerk, nicht in der Werbung.
Einlagensicherung: die Lizenz zählt, nicht die Marke
Für Einlagen in Österreich gilt die gesetzliche Einlagensicherung der EU: 100.000 € je Kunde und Bank. Fällt das Institut, das Ihre Einlage führt, greift die Sicherung bis zu dieser Höhe – bei einem Institut mit Sitz in Österreich über die österreichische Einlagensicherung.
Der Punkt, an dem in der Praxis Fehler passieren, ist die Frage, wer die Einlage führt. Viele Angebote treten unter einem Markennamen auf, der nicht der Name des Instituts ist. Für die Sicherung zählt aber nicht der Name auf dem Kontoauszug, sondern die Banklizenz.
- Mehrere Marken, eine Lizenz – eine Sicherung. Konten unter verschiedenen Marken desselben Instituts sind zusammen bis 100.000 € geschützt, nicht je Marke.
- Je Kunde, nicht je Konto. Zwei Konten bei demselben Institut sind zusammen geschützt. Bei Gemeinschaftskonten wird jeder Inhaber einzeln gerechnet; wie das im Einzelfall aussieht, hängt von der Kontokonstruktion ab.
- Sitz im Ausland. Ein Institut mit Sitz in einem anderen EU-Staat unterliegt der Sicherung seines Sitzlandes. Die Höhe ist dieselbe, die zuständige Stelle und die Abwicklung sind es nicht.
- Auskunft verlangen. Fragen Sie vor dem Abschluss, welches Institut die Einlage führt und welche Sicherung damit greift. Diese Auskunft gehört zum Angebot.
Drei Sicherungssysteme in Österreich
In Österreich gibt es seit 2021 drei Sicherungssysteme: die ESA, die Sparkassen-Haftungs GmbH und die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung. Welches für Ihre Einlage einsteht, folgt aus der Zugehörigkeit des Instituts, das die Einlage führt. Die Sicherung gilt je Institut – zwei Banken desselben Konzerns können demselben System angehören oder zwei verschiedenen. Fragen Sie beim Institut nach, welchem Sicherungssystem es angehört, statt es aus dem Markennamen abzuleiten.
Wie wenig die Marke über die Sicherung sagt, zeigt der Fall der Sberbank Europe AG: Das Institut hatte eine österreichische Banklizenz und betreute auch Kunden in Deutschland. Im Entschädigungsfall leistete die österreichische Einlagensicherung; die deutsche Stelle wickelte die Auszahlung an die Kunden in Deutschland ab. Für die Frage, welcher Sicherungstopf einsteht, zählt deshalb die Lizenz des Instituts, das Ihre Einlage führt – nicht die Sprache der Website und nicht der Markt, an den sich das Angebot richtet.
Für eine Zweigstelle gilt das ebenfalls: Eine ausländische Bank, die in Österreich eine Filiale betreibt, bleibt unter dem Sicherungssystem ihres Heimatstaats. Die Filiale in Wien macht die Einlage nicht zu einer österreichisch gesicherten.
Wenn Sie einen Betrag anlegen, der über 100.000 € liegt, ist die Aufteilung auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen der wirksamste Schutz. Ein zweites Konto bei demselben Institut erhöht ihn nicht.
Über 100.000 € hinaus: erweiterter Schutz und seine Grenzen
Für drei Fallgruppen ist die Einlagensicherung in Österreich erhöht: Einlagen von 100.000 € bis 500.000 sind je Kunde und Bank gedeckt. Der Grund für diese Ausnahme liegt in der Situation des Einlegers: Wer gerade eine Immobilie verkauft, eine Abfertigung erhalten oder eine Versicherungsleistung ausgezahlt bekommen hat, hatte keine Gelegenheit, den Betrag rechtzeitig auf mehrere Institute zu verteilen.
- Immobiliengeschäfte. Einlagen aus Geschäften mit einer privat genutzten Wohnimmobilie.
- Bestimmte Lebensereignisse. Einlagen, die mit Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod zusammenhängen.
- Versicherungsleistungen und Entschädigungen. Auszahlungen aus einer Versicherung sowie Entschädigungen für eine erlittene Straftat oder für eine ungerechtfertigte Verurteilung.
Der Zeitraum für den erhöhten Schutz beträgt zwölf Monate, und die Frist knüpft an das Ereignis an, aus dem die Einlage stammt – an den Verkauf, an die Auszahlung, an den Pensionsantritt. Sie beginnt nicht mit einer Meldung, einer Anzeige oder einem Antrag, und ein solcher Schritt ist für den erhöhten Schutz auch nicht vorgesehen.
Was es in Österreich nicht gibt, ist ein freiwilliger Zusatzschutz nach deutschem Muster. Wer aus Deutschland kommt, nimmt häufig an, dass die Bankengruppe über die gesetzliche Grenze hinaus haftet. Diese Annahme trägt hier nicht: Die Sparkassen nehmen seit dem 1. September 2024 keine neuen Einlagen in ihre erweiterte Kundenabsicherung mehr auf. Planen Sie deshalb mit der gesetzlichen Sicherung und, bei größeren Beträgen, mit der Verteilung auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen.
Die KESt: was auf die Zinsen anfällt
Zinsen aus Festgeld sind in Österreich steuerpflichtig. Festgeld ist eine Geldeinlage bei einem Kreditinstitut, und dafür sieht das Einkommensteuergesetz einen Steuersatz von 25 % vor. Auf alle übrigen Kapitalerträge – etwa Wertpapiere und Fonds – entfallen 27,5 %. Bei einer inländischen, steuereinfachen Bank wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt – Sie müssen die Zinsen nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
- Für Festgeld gilt der niedrigere Satz. Verwechseln Sie die beiden Sätze nicht: Der Satz von 27,5 % trifft Wertpapiere und Fonds, nicht die Zinsen einer Spareinlage. Für die Veranlagung macht das einen Unterschied, den Sie in der Abrechnung Ihrer Bank nachvollziehen können.
- Kein allgemeiner Freibetrag. In Österreich gibt es keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die KESt fällt ab dem ersten Euro an. Anders als in Deutschland gibt es weder einen Sparerpauschbetrag noch eine Teilfreistellung. Es gibt also nichts, was Sie vorher ausschöpfen müssten.
- Die Wirkung ist endgültig. Der Einbehalt hat Endbesteuerungswirkung: Die Kapitalerträge werden nicht in den progressiven Tarif gerechnet. Der Satz steht damit fest, unabhängig von Ihrem übrigen Einkommen.
- Steuereinfachheit prüfen. Ist der Anbieter nicht steuereinfach, wird keine KESt einbehalten. Dann müssen Sie die Erträge selbst in der Einkommensteuererklärung angeben. Fragen Sie das vor dem Abschluss ab – es gehört in den Vergleich.
- Vor oder nach Steuer gerechnet? Prüfen Sie bei jeder beworbenen Rendite, ob sie vor oder nach Steuer gerechnet ist. Ein Zins, der vor Steuer gut aussieht, kann nach Abzug der KESt hinter einem anderen Angebot liegen.
Der ausgewiesene Zins ist nicht der Ertrag. Bei einer steuereinfachen inländischen Bank ist die KESt bereits abgeführt, wenn die Zinsen bei Ihnen ankommen. Vergleichen Sie zwei Angebote deshalb immer auf derselben Grundlage – sonst stellen Sie einen Wert vor Steuer einem Wert nach Steuer gegenüber.
Was bei Fälligkeit passiert – der Punkt, der oft übersehen wird
Am Ende der Laufzeit wird die Einlage samt Zinsen fällig. Was danach passiert, ist nicht selbstverständlich – und hier entstehen die meisten ungewollten Bindungen. Welches Modell gilt, steht in den Bedingungen:
- Automatische Verlängerung
- Die Einlage wird ohne Ihr Zutun zu den dann geltenden Bedingungen weitergeführt. Sie müssen sich nicht rühren – und verlieren damit unter Umständen den Zugriff, ohne es zu merken. Prüfen Sie, ob und wie oft verlängert wird.
- Verlängerung mit Kündigungsvorbehalt
- Die Einlage verlängert sich nur, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Hier entscheidet nicht die Bank, sondern Ihre Frist. Prüfen Sie, bis wann und in welcher Form Sie kündigen müssen.
- Auszahlung nach Weisung
- Die Einlage wird am Ende der Laufzeit auf ein Referenzkonto ausgezahlt. Auch hier gilt: Prüfen Sie, ob Sie aktiv werden müssen oder ob die Bank von selbst auszahlt.
- Neue Konditionen
- Bei jeder Verlängerung gilt der Zinssatz, der zu diesem Zeitpunkt angeboten wird – nicht der Zinssatz Ihrer ursprünglichen Vereinbarung. Der kann niedriger sein.
Daraus folgt die praktisch wichtigste Empfehlung dieser Seite: Notieren Sie sich den Fälligkeitstermin, wenn Sie das Festgeld abschließen. Wer den Termin kennt, entscheidet bei Fälligkeit neu. Wer ihn nicht kennt, verlängert.
Die Kündigung ist eine Bringschuld. Bei den Modellen mit Kündigungsvorbehalt müssen Sie aktiv werden – die Bank muss Sie nicht erinnern. Klären Sie beim Abschluss, ob Sie eine Erinnerung erhalten und in welcher Form die Kündigung erfolgen muss. Wenn die Unterlagen dazu nichts sagen, fragen Sie nach.
Wie Sie Festgeldangebote vergleichen
Beim Festgeld ist der Zinssatz fest, deshalb scheint der Vergleich einfach. Er ist es nicht, weil mehrere Punkte zusammenspielen:
- Zins und Laufzeit zusammen. Ein höherer Zins für eine längere Bindung ist nicht automatisch besser. Die Frage ist, ob Sie die längere Bindung tatsächlich einhalten können.
- Zinsgutschrift. Wird der Zins während der Laufzeit gutgeschrieben und mitverzinst, oder erst am Ende ausgezahlt? Eine Gutschrift, die ausgezahlt statt angelegt wird, arbeitet nicht weiter.
- Mindestanlage. Viele Angebote gelten nur ab einem bestimmten Betrag. Er steht in den Bedingungen, nicht in der Anzeige.
- Erstanlage oder Verlängerung. Aktionszinsen gelten häufig nur für neue Einlagen. Ob eine Verlängerung denselben Zins erhält, steht in den Bedingungen.
- Steuereinfachheit. Führt die Bank die KESt ab? Wenn nicht, kommt die Arbeit in der Steuererklärung zu Ihnen.
- Institut und Lizenz. Wer führt die Einlage, und in welchem Land ist das Institut zugelassen? Das entscheidet über den Sicherungsweg.
Die Reihung erfolgt deshalb nicht nach Zins. Sie erfolgt nach Zins und Laufzeit gemeinsam, im Verhältnis zu dem, was Sie sich tatsächlich binden können.
Worauf Sie beim Festgeldvergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die Angebote schnell:
- Können Sie das Geld über die ganze Laufzeit entbehren? Wenn nicht, ist Festgeld das falsche Produkt – unabhängig vom Zins.
- Zinssatz und Laufzeit gemeinsam bewerten, nicht den Zins allein.
- Institut und Banklizenz – wer führt die Einlage, wo ist das Institut zugelassen, welche Sicherung greift?
- Verteilung über 100.000 € – mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen, nicht mehrere Marken.
- Zinsgutschrift – während der Laufzeit oder am Ende, und wird sie mitverzinst?
- Steuereinfachheit – KESt-Abzug durch die Bank oder eigene Steuererklärung?
- Bedingungen für die vorzeitige Auflösung – möglich, mit welchem Zinsabschlag, mit welchem Entgelt?
- Fälligkeitstermin und Verlängerungsregel – Termin notieren und klären, ob Sie kündigen müssen.
- Mindestanlage und Höchstgrenze des Aktionszinses – stehen in den Bedingungen.
Der vorletzte Punkt ist der, der am häufigsten zu spät kommt. Ein Festgeld, das sich stillschweigend verlängert, bindet Sie erneut – zu einem Zinssatz, den Sie nicht gewählt haben.
Häufige Fragen
Was ist Festgeld?
Festgeld ist eine Spareinlage mit vereinbarter Laufzeit und festem Zinssatz. Der Zins bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert. Am Ende der Laufzeit wird die Einlage samt Zinsen fällig.
Kann ich mein Festgeld vorzeitig auflösen?
Das hängt von den Bedingungen Ihres Anbieters ab. Oft ist eine vorzeitige Auflösung nicht oder nur mit Zinsverlust oder Entgelt möglich. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss – nicht erst, wenn Sie das Geld brauchen.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in Österreich?
Gesetzlich geschützt sind 100.000 € je Kunde und Bank. Maßgeblich ist die Banklizenz, nicht die Marke: Mehrere Marken unter derselben Lizenz zählen zusammen. Bei einem Institut mit Sitz in Österreich greift die österreichische Einlagensicherung.
Wie wird Festgeld in Österreich besteuert?
Mit 25 %. Festgeld ist eine Geldeinlage bei einem Kreditinstitut, und dafür gilt der niedrigere der beiden Kapitalertragsteuersätze. Die 27,5 % treffen die übrigen Kapitalerträge wie Wertpapiere und Fonds. Bei einer inländischen, steuereinfachen Bank wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt. Einen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge gibt es in Österreich nicht – die Steuer fällt ab dem ersten Euro an.
Sind Festgeldbeträge über 100.000 € hinaus geschützt?
Nicht allgemein, aber in drei Fallgruppen erhöht: bei Einlagen aus Geschäften mit einer privat genutzten Wohnimmobilie, bei Einlagen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod sowie bei Versicherungsleistungen und Entschädigungen. In diesen Fällen reicht der Schutz bis 500.000 je Kunde und Bank, und die Frist von zwölf Monaten knüpft an das Ereignis an – nicht an eine Meldung oder einen Antrag. Eine freiwillige Zusatzabsicherung nach deutschem Muster gibt es in Österreich nicht mehr: Die Sparkassen nehmen seit dem 1. September 2024 keine neuen Einlagen in ihre erweiterte Kundenabsicherung mehr auf.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Das hängt von den Bedingungen ab. Bei manchen Angeboten verlängert sich die Einlage automatisch zu den dann geltenden Konditionen, bei anderen müssen Sie vorher kündigen, bei anderen wird ausgezahlt. Klären Sie das beim Abschluss und notieren Sie sich den Fälligkeitstermin.
Verlängert sich mein Festgeld automatisch?
Nicht bei jedem Anbieter, und die Regeln unterscheiden sich. Ob sich die Einlage ohne Ihr Zutun verlängert und welcher Zinssatz dann gilt, steht in den Bedingungen. Bei einer automatischen Verlängerung gilt der Zins zum Zeitpunkt der Verlängerung – nicht der Ihrer ursprünglichen Vereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen Festgeld und Tagesgeld?
Beim Tagesgeld ist der Zins variabel und das Geld täglich verfügbar. Beim Festgeld ist der Zins für eine feste Laufzeit festgeschrieben, dafür kommen Sie vor dem Ende der Laufzeit in der Regel nicht an das Geld. Der feste Zins ist der Preis für die Bindung.
Wie hoch sind die Festgeldzinsen in Österreich?
Die Zinsen ändern sich laufend, deshalb steht hier keine Zahl. Der Rechner auf dieser Seite zeigt die aktuellen Konditionen samt Laufzeit und Zinsgutschrift.
Ist Festgeld in Österreich sicher?
Einlagen sind gesetzlich bis 100.000 € je Kunde und Bank geschützt. Maßgeblich ist die Banklizenz des Instituts, das die Einlage führt; für die Abwicklung im Ernstfall ist der Sitz des Instituts relevant. Bei Beträgen darüber verteilen Sie auf mehrere Institute mit unterschiedlichen Lizenzen.